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Das Bonusheft

Je eher eine Erkrankung erkannt und behandelt wird,desto geringer sind die Beschwerden und desto schneller kann eine Heilung erreicht werden. Das gilt besonders auch für die Zähne.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen daher ihren Mitgliedern zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr. Außerdem werden regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durch eine geringere Eigenbeteiligung beim Zahnersatz per Gesetz belohnt. Als Nachweis dient das Bonusheft, daß der Zahnarzt bereithält.

Nach geltendem Recht erhalten Patienten ab dem 1.1.1989 bei regelmäßig geführtem Bonusheft nach fünf Jahren einen Extrazuschuß von 20 Prozent auf Zahnersatzbehandlungen und Kronen. Wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt wurde, erhöht sich der Zuschuß sogar nochmals um 10 Prozent auf 30 Prozent.

Bringen Sie Ihr Bonusheft immer mit zum Zahnarzt! Alle Patienten bereits ab 6 Jahren benötigen dazu einen halbjährlichen Stempel und ab 18 Jahren nur noch einmal jährlich einen Stempel, den ihnen der Zahnarzt macht.

Dies gilt auch für Vollprothesenträger, die keine eigenen Zähne mehr haben.

Der Zahnarzt trägt auch gerne mal einen Stempel nach, falls dieser einmal vergessen wurde, oder stellt ein neues Heft aus, falls das alte verlorengegangen ist. Voraussetzung ist natürlich, daß in dem nachgetragenen Jahren auch eine Untersuchung stattgefunden hat.

Wichtig: Hat man wirklich einmal eine Untersuchung nicht gemacht, so muß man das Bonussparen leider wieder von vorne beginnen.

Diese Bonusregelung hat in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Mundgesundheit geführt, denn das frühzeitige Erkennen hilft größere Erkrankungen zu vermeiden.

H. Ulrich Birkhoff
Zahnarzt
Lindenstr. 11
41515 Grevenbroich


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