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Das BonusheftJe eher eine Erkrankung erkannt und behandelt wird,desto geringer sind die Beschwerden und desto schneller kann eine Heilung erreicht werden. Das gilt besonders auch für die Zähne. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen daher ihren Mitgliedern zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr. Außerdem werden regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durch eine geringere Eigenbeteiligung beim Zahnersatz per Gesetz belohnt. Als Nachweis dient das Bonusheft, daß der Zahnarzt bereithält.
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Alle Patienten bereits ab 6 Jahren benötigen dazu einen halbjährlichen Stempel
und ab 18 Jahren nur noch einmal jährlich einen Stempel, den ihnen der
Zahnarzt macht.
Dies gilt auch für Vollprothesenträger, die keine eigenen Zähne mehr haben.
Der Zahnarzt trägt auch gerne mal einen Stempel nach, falls dieser einmal vergessen wurde, oder stellt ein neues Heft aus, falls das alte verlorengegangen ist. Voraussetzung ist natürlich, daß in dem nachgetragenen Jahren auch eine Untersuchung stattgefunden hat.
Wichtig: Hat man wirklich einmal eine Untersuchung nicht gemacht, so muß man das Bonussparen leider wieder von vorne beginnen.
Diese Bonusregelung hat in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Mundgesundheit geführt, denn das frühzeitige Erkennen hilft größere Erkrankungen zu vermeiden.