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Mitteilung 07/2010Höhere Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 Ab 1.1.2011 sollen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankkenkassen um 0,6% angehoben werden. der Betrag steigt dann von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Auch bei den Zusatzbeiträgen, die die Kassen von ihren Versichten erheben dürfen gibt es Änderungen. Diese sind in der Höhe dann nicht mehr begrenzt. Man geht davon aus, daß durch die höheren Beiträge jedoch die meisten Kassen keinen Zusatzbeitrag erheben müssen, da auch auf der Ausgabenseite weiter eingespart werden soll. Der Beitragssatz ist für alle Kassen einheitlich und wird per Gesetz festgelegt. Quelle: Rheinische Post |